Was bedeutet SKN?
SKN = obligatorischer
SachKundeNachweis
für Hundehaltende
nach Art. 68 Abs.2 TSchV,
umfassend:
Vier Lektionen Theorie
Seit 1.9.2008 für alle, die nach dem 1.9.2008 erstmals einen Hund übernommen haben. Zu absolvieren bis 1.9.2010.
Ab 1.9.2010 für alle Erst-Hundehaltenden VOR der Uebernahme eines Hundes.
Vier Lektionen Praxis mit Ihrem Hund für ALLE, die seit 1.9.2008 einen Hund übernommen haben. Die Praxislektionen sind innerhalb eines Jahres nach Uebernahme des Hundes zu absolvieren. Die Praxislektionen müssen somit von jedem HundehalterIn-Hund-Team absolviert werden.
Kurs-Ziele Theorie:
Sie wissen, worauf es beim Kauf eines Hundes, bei seiner Haltung, Pflege, Erziehung und Beschäftigung ankommt.
Sie kennen die Voraussetzungen für die Integration Ihres künftigen Hundes in Familie, in Ihr näheres und weiteres Umfeld.
Kurs-Ziele Praxis mit Ihrem Hund:
Sie kennen die Körpersignale („Sprache“) Ihres Hundes und reagieren vorausschauend und tiergerecht auf das Verhalten Ihres Hundes.
Sie kennen die Möglichkeiten, Ihren Hund in Alltagssituationen unter Kontrolle zu halten.
SKN-Kurse sind keine Erziehungskurse!
Kursauswertung: Lernkontrollen
- keine Prüfung – bei Kursende Erhalt des Sachkundenachweises.
Praxis: Rapportführung durch Kursleitung. Auffälligkeiten werden persönlich besprochen.
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